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„Informatorisches Beratungsgespräch“ gemäß dem Gebäude-Energie-Gesetz (GEG)
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Seit dem 01.11.2020 gilt das Gebäude-Energie-Gesetz kurz GEG.
Damit wird erstmals eine Beratungspflicht in Form eines „informativen Beratungsgespräches“ eingeführt.
Für sanierungswillige Eigentümer – sie sollen einen umfassenden Überblick über die möglichen Maßnahmen bekommen.
Welche Maßnahmen haben den größten Effekt, in welcher Reihenfolge sind die Sanierungsschritte sinnvoll und mit welchen Fördermitten kann gerechnet werden.
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Bitte melden Sie sich für dieses, für Sie kostenlose, Beratungsgespräch bei mir.
Wir werden in einem ca. halbstündigen Gespräch die Fragen zu Ihrem Objekt besprechen.
Sind Ihre Fragen damit beantwortet, haben Sie Ihrer Beratungspflicht genüge getan.
Kommen wir zum Erbebnis, daß dies erst der Beginn aller Fragen zur energetischen Sanierung und der Fördermöglichkeiten ist, so können wir eine weiterführende Beratung vereinbaren.
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Wir werden in einen, etwa halbstündigen Gespräch, die Fragen zu Ihrem Objekt besprechen.
Sind Ihre Fragen bis dahin beantwortet, haben Sie ihrer Beratungspflicht genüge getan.
Kommen wir zum Ergebnis, dass dies erst der Beginn aller Fragen zur energetischen Sanierung und deren Fördermöglichkeiten ist, so können wir weitere Informationen und Beratungen vereinbaren.
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