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Bei unterschiedlicher Nutzung von Gebäudebereichen, kann es erforderlich sein, dass mehrere Energieausweise erforderlich werden.

Ein Energieausweis gilt bis zu 10 Jahren, wenn keine Veränderungen am Objekt vorgenommen werden, die eine Neuausstellung nach sich ziehen.

Es gibt zwei Arten:

  1. Energiebedarfsausweis §81 GEG                               
  2. Energieverbrauchsausweis §82 GEG
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Wann wird ein Energieausweis gebraucht?

 

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